Was gibt es bei der Botschaft wichtiges zu beachten?
Ein paar Worte zur Botschaft selbst
Die ukrainische Botschaft verhält sich in verschiedenen Ländern
unterschiedlich, selbst innerhalb der EU. In Deutschland werden
"konsularische Angelegenheiten nur für diejenigen Personen,
die bei der Botschaft konsularisch registriert sind", erledigt.
Was heißt das im Klartext? Ganz einfach: Kümmern Sie [als Kunde]
sich selbst um die ganzen Papiere und lösen Sie ihre Probleme selbst,
wir machen erst dann einen Finger krumm, wenn keine Arbeit mehr anfällt.
Und falls wir doch was machen müssen, dann gibt es keine Halbheiten,
sondern nur Sachen, die richtig teuer werden.
Im Gegensatz dazu erledigt z.B. die ukrainische Botschaft in Belgien alle
konsularischen Dienstleistungen für in Belgien lebende ukrainische
Staatsbürger, auch wenn sie noch nicht bei der Botschaft registriert
sind. Einige Auswüchse dieser ignoranten Paragraphenreiterei habe ich
im Sonstiges-Teil aufgeschrieben.
Botschaftsregistrierung:
Ich gehe davon aus, daß man ja dauerhaft zusammenbleiben will und U dann
irgendwann einmal die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen wird.
Und für diese muß U bei der ukrainischen Botschaft als in Deutschland
lebende(r) ukrainische(r) Staatsbürger(in) gemeldet sein (da gibt es
auch wieder extra Formulare dafür). Es gibt zwei Arten der
Botschaftsregistrierung:
eine kurzfristige (z.B. wenn man die polizeiliche Erlaubnis [siehe unten]
bei der Botschaft beantragt, bis diese da ist) und die langfristige; die
Kosten für die Registrierung belaufen sich jeweils auf 50 DM.
Viele Leute aus der Ukraine glauben anscheinend, daß die
Botschaftsregistrierung unnötig sei. Doch dem ist nicht so:
Der ukrainische Zoll schaut bei der Einreise in die Ukraine nach einem
Registrierungsstempel im Reisepaß und kann sogar bei Nichtvorhandensein
die Einreise verweigern.
Notwendige Formulare für die zeitlich kurzfristig beschränkte Botschaftsregistrierung (die dann gemacht wird, wenn die polizeiliche Erlaubnis über die Botschaft beantragt wird):
| - | 1 Paßfoto |
| - | 1 ausgefülltes Antragsformular |
| - | Abgabe aller Dokumente für die polizeiliche Erlaubnis (siehe unten) |
| - |
Aufenthaltserlaubnis (mindestens noch 3-6 Monate gültig); in
begründeten Ausnahmefällen auch vorläufige
Aufenthaltsgenehmigung;
(falls eine vorläufige Aufenthaltsgenehmigung vorliegt, muß diese übersetzt sein) |
Polizeiliche Erlaubnis:
Diese Botschaftsregistrierung wird nur gemacht, wenn die Erlaubnis
der ukrainischen Polizei vorliegt, daß U "von Amts wegen" gestattet ist,
dauerhaft außerhalb der Ukraine zu leben. Für diese polizeiliche
Erlaubnis braucht U in jedem Fall:
| - |
beim Notar aufgesetzte Bestätigung beider Elternteile (offizielles
Papier!), daß diese nichts gegen ein Leben des Kindes im Ausland
sowie keinerlei finanziellen und materiellen Ansprüche haben
(Mai 2000: 40 grn.)
Falls ein oder beide Elternteile nicht mehr leben, muß U entsprechende Totenscheine vorweisen. |
||||
| - | die Bestätigung der Arbeitgeber der letzten 5 Jahre, daß U keine Verpflichtungen bei ihnen hat | ||||
| - | Kopie der Geburtsurkunde | ||||
| - |
Falls U Kinder hat:
|
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| - |
Falls U geschieden ist:
|
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| - |
Falls U verwitwet ist:
|
Zusätzlich hängt es noch davon ab, wo sich U diese polizeiliche
Erlaubnis holt:
| in der Ukraine (diese Variante empfehlen wir): | |
| - | falls U schon geheiratet hat: Heiratsurkunde, ansonsten muß U entweder Visum nach Deutschland (Visum zur Eheschließung) oder Heiratseinladung (mit Übersetzung ins Ukrainische) vorlegen |
| über die ukrainische Botschaft in Deutschland: | |
| - | falls die Eltern von U geschieden sind: Vorlage der notariell beglaubigten Kopie der Scheidungsurkunde bei der Botschaft |
| - | ausgefülltes Antragsformular (in 4 Kopien), jeweils mit Paßfoto |
| - | Heiratsurkunde (4 Kopien, Original vorlegen) |
| - | Geburtsurkunde (4 Kopien, Original vorlegen) |
| - | Kopien aller Seiten des Reisepasses (4-mal; die Botschaft reduziert das dann auf alle nicht-leeren Seiten des Passes) |
| - | Vorlage des Arbeitsbuches |
| - | Kopien aller Seiten des Arbeitsbuches (4-mal; die Botschaft reduziert das dann auf alle nicht-leeren Seiten) |
| - | 4 Kopien der Bestätigungen der Arbeitgeber (siehe oben) |
| - | 4 Kopien der Bestätigungen der Eltern (siehe oben) |
| - | falls U Kinder hat: Alle oben aufgeführten, die Kinder betreffenden Dokumente müssen in je 4 Kopien vorliegen |
| - | falls U geschieden ist: 4 Kopien der Scheidungsurkunde sowie die letzte Heiratsurkunde im Original und in 4 Kopien vorlegen |
| - | 3 an sich selbst adressierte Briefumschläge [unfrankiert] |
Die Aufzählung erfaßt die von der Außenstelle des Konsulats in Remagen-Oberwinter geforderten Dokumente. Falls man die polizeiliche Erlaubnis in der Botschaft in Berlin beantragt, gilt folgende Änderung:
| - | Reisepaß muß nur mit 1 Kopie vorgelegt werden |
Paßwechsel:
Nach allem, was wir bisher wissen, wird ohne Botschaftsregistrierung
kein Paßwechsel vorgenommen! Außerdem führt keine
Botschaftsstelle in Deutschland offiziell eine Namensänderung (nach
Heirat) im Reisepaß durch (ich denke mal, das bringt nämlich viel
weniger Devisen ein).
Für einen Paßwechsel muß U folgende Dokumente bei der Botschaft
vorlegen:
| - | ausgefülltes Formular mit Paßfoto |
| - | Kopien aller Seiten des Reisepasses (die Botschaft reduziert das dann auf alle nicht-leeren Seiten des Passes) |
| - | Kopie der Geburtsurkunde (Original vorlegen) |
| - | Kopie der Heiratsurkunde (Original vorlegen) [Anm.: Dieser Punkt steht nicht in den Unterlagen der Botschaft] |
| - | Aufenthaltserlaubnis im Paß (in begründeten Fällen vorläufige Aufenthaltsgenehmigung mit Übersetzung) |
| - | Negativbescheinigung der Einbürgerungsbehörde/Ausländerbehörde, daß U noch keine deutsche Staatsbürgerschaft beantragt hat (Kosten: 12 DM) |
Ausländerbehörden:
Hier gibt es neben positiven leider auch negative Erfahrungen zu berichten.
Die meisten Ausländerbehörden geben nach der Einreise von U (und
nach erfolgter Heirat) zunächst eine Aufenthaltserlaubnis für
1 bis 3 Jahre und später dann eine Aufenthaltsgenehmigung. Wie lange
die Aufenthaltserlaubnis gültig ist, hängt vom Bundesland ab.
Manche Ausländerbehörden wie die in Kaiserslautern wollen
sich diesen Zwischenschritt sparen und geben zunächst eine vorläufige
Aufenthaltsgenehmigung. Mit einer solchen ist man aber nicht gut beraten:
Ohne Aufenthaltserlaubnis kein Paßwechsel, ohne gültigen, auf den
richtigen Namen ausgestellten Paß keine Aufenthaltserlaubnis... In unserem
Fall half da nur noch ein Brief an den ukrainischen Konsul, der dann mit
einer Ausnahmegenehmigung bzgl. Paßwechsels mit einer vorläufigen
Aufenthaltsgenehmigung reagierte.
Abgesehen davon wurde in Kaiserslautern die vorläufige
Aufenthaltsgenehmigung für fast 1 Jahr Dauer ausgestellt, wobei eine
andere Ausländerbehörde sagte, daß diese vorläufige
normalerweise nur für 2 Monate ausgestellt wird und eine solch
lange Laufzeit von einem Jahr nicht zulässig sei..
Ukrainische Dokumente:
Wenn U Dokumente mit nach Deutschland bringt, die aus bestimmten Gründen
für später wichtig sind (z.B. Abiturzeugnis, Diplomzeugnis),
dann müssen für eine Anerkennung dieser Dokumente in Deutschland
diese Dokumente im ukrainischen Außenministerium beglaubigt werden. Eine
Legalisierung durch die deutsche Botschaft wird bei oben genannten Beispielen
nicht durchgeführt.
| Letzte Änderung: 01.12.2001 |
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